2026-0.240.712-1-A - Erlass Leitlinie Explosionsschutz bei Schüttgütern in Silos und Bunkern - Ausnahme § 20 Abs. 2 VEXAT
Mai 13, 2026
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) umfasst Bestimmungen zur Vermeidung von Explosionsgefahren durch explosionsfähige Atmosphären, wie sie z.B. durch brennbare Stäube entstehen können.
Diese Bestimmungen sehen die Rangfolge von Explosionsschutzmaßnahmen vor – primärer, sekundärer und konstruktiver Explosions-schutz.
Den Erlass in Volltext finden Sie auf unserer Mitgliederseite.
Ihr VÖSI Team

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