Erlass - einsatzbereite Notduschen gem. § 27f GKV
Dez. 2, 2025
2025-0.715.257-1-A - Erlass - einsatzbereite Notduschen gem. § 27f GKV
Mit diesem Erlass erfolgt eine Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen eine Einmal-Notdusche mit neutralisierender Spülsubstanz geeignet ist, als einsatzbereite Notdusche im Sinne des § 27f GKV, alleine (d.h. ohne zusätzliche reguläre Wasserdusche), verwendet zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Margit Burger
Bundesministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sektion VIII - Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat
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