Änderungen und Neuerungen im Gefahrgutrecht ADR/RID 2017
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Am 1. Januar 2017 treten die letzten Änderungen der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft.
Die neuen Vorschriften basieren auf der Weiterentwicklung der UN-Modellvorschriften für den Transport gefährlicher Güter, des UN-Handbuches „Tests und Kriterien“ für die Klassifizierung des Global Harmonisierten Systems der Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS).
Näheres finden Sie hier: http://www.gutwinski.at/veranstaltung/aenderungen-und-neuerungen-im-gefahrgutrecht-adrrid-2017/
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