SELBSTÄNDIGE SICHERHEITSFACHKRAFT
1. WIRTSCHAFTSKAMMER
Meldung des Gewerbes bei der zuständigen Wirtschaftskammer. Hier erhalten Sie auch die genaue Information über die weiteren Schritte.
2. GEWERBESCHEIN
Der Gewerbeschein ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat zu beantragen. Dafür benötigen Sie:
a) einen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass etc.)
b) Strafregisterauszug
c) Neugründungsbestätigung der Wirtschaftskammer
d) Befähigungsnachweis (Bestätigung über den Abschluss der SFK-Ausbildung)
3. SOZIALVERSICHERUNG
Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Diese ist auch dann notwendig, wenn Sie als Dienstnehmer z.B. bei einer Gebietskrankenkasse versichert sind.
4. FINANZAMT
Innerhalb eines Monates nach Aufnahme der Tätigkeit muss die Meldung beim örtlich zuständigen Finanzamt erfolgen.
Der VÖSI empfiehlt darüber hinaus den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und einer Rechtsschutzversicherung.