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Leitfaden Holzstaub
Jänner 24, 2012
Der Leitfaden "Holzstaub" wurde vom Zentral-Arbeitsinspektorat auf Wunsch und unter
Beteiligung der sozialpartnerschaftlich besetzten Unterarbeitsgruppe „Holz“ des
Fachausschusses „MAK-Werte“ im Rahmen der Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 ausgearbeitet.
Ziel des Leitfadens ist es, den betroffenen Betrieben die neugefassten Bestimmungen zum Holzstaub in der Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011) darzustellen und verständlich zu machen. Letztendlich soll damit die praktische Umsetzung durch Zusammenfassung relevanter Inhalte des Standes der Technik erleichtert und sichergestellt werden. Damit wird ein Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes in holzverarbeitenden Betrieben geleistet.
Quelle: BMASK/ZAI, Vorwort zum Leitfaden
Hier können Sie den Leitfaden downloaden