VÖSI - WEITERBILDUNGSNACHWEIS FÜR SFK
Ab 2006 hat der VÖSI einen Weiterbildungsnachweis für Sicherheitsfachkräfte eingeführt.
Der Gesetzgeber verpflichtet die Arbeitgeber im § 83 ASchG, den betriebseigenen Präventivfachkräften Gelegenheit zu geben, die für ihre Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse zu erweitern. Sicherheitsfachkräfte können gemäß § 77 bis 15 % der für sie festgelegten jährlichen Präventionszeit für Weiterbildung verwenden. Der VÖSI vertritt die Ansicht, dass eine gute Weiterbildung der Schlüssel zu einer erfolgreichen Arbeit für Sicherheitsfachkräfte ist. In einer Zeit, wo der technische Fortschritt sich rasant weiterentwickelt, wo jährlich dutzende Gesetze und Verordnungen, die für unsere Arbeit von Bedeutung sind, neu in Kraft treten oder geändert werden, ist der Erwerb aktueller Fachkenntnisse unbedingt erforderlich.
Der VÖSI versucht durch die Informationen in der VÖSI-Inform und auf seiner Homepage auf Veränderungen und Neuerungen aufmerksam zu machen, in den Fachgesprächsrunden wichtige Themen anzusprechen, kann aber damit die Teilnahme an Seminaren und anderen Fachveranstaltungen nicht ersetzen. In Kooperation mit diversen Veranstaltern bemühen wir uns daher, einen kostengünstigen Besuch von Fachveranstaltungen für unsere Mitglieder zu ermöglichen. Auf unserer Homepage wird unter "Weiterbildung" auf derartige Angebote besonders hingewiesen.
Durchführung:
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Veröffentlichung im Internet
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Sicherheitsfachkräfte mit ausreichendem Nachweis ihrer Weiterbildung werden auf Antrag für 1 Jahr gelistet
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Es werden nur Veranstaltungen gewertet, die nachweislich zur Weiterbildung von SFK geeignet sind
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Über die Anerkennung einer Veranstaltung entscheidet der Vorstand
Wertung:
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1

-Punkt: Jeder halbe Tag Fortbildung (mindestens 120 Minuten Lehrinhalt/Wissensvermittlung)
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2

-Punkte: Ein Tag Fortbildung, mindestens 240 Minuten
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mehrtägige Veranstaltungen werden nur zur Hälfte gerechnet, jedoch mindestens 2

-Punkte
(über Entscheidung des Vorstandes sind Ausnahmen bei Nachweis der Anwesenheit möglich)
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1

-Punkt: Besuch einer Fachmesse oder Fachausstellung außerhalb von Fortbildungsveranstaltungen, jedoch nur ein Besuch je Kalenderjahr wird gewertet.
Nachweis:
Für andere Veranstaltungen sind weitere Angaben erforderlich:
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Veranstalter
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Programm
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Zeitangaben
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Referenten
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Teilnahmenachweis
Veröffentlichung im Internet mit folgenden Angaben, alphabetisch gereiht:
Die Teilnahme an diesem „Weiterbildungsnachweis“ ist nicht an die aufrechte Mitgliedschaft beim VÖSI gebunden, ist aber für VÖSI-Mitglied mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Über Art der Durchführung und die Bedingungen für die Teilnahme sowie über die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen entscheidet der Vorstand. Es soll keine „Olympiade“, kein „Wettbewerb“ hinsichtlich erreichter Punkte stattfinden, es gibt keine Sieger und keine Verlierer, es gibt nur „Gewinner“. 6
-Punkte sind erforderlich, um den Kriterien des Weiterbildungsnachweises zu entsprechen, in der Veröffentlichung werden daher keine Punkte angeführt, die Nennung erfolgt alphabetisch.
Wenn Sie mindestens 6
-Punkte gesammelt haben, senden Sie uns Kopien der Nachweise und Sie erhalten das Weiterbildungszertifikat und kommen auf Wunsch in unsere Internet-Liste.