A-1220 Wien, Erzherzog-Karl-Strasse 5A/1
T | +43 1 203 48 48, F | +43 1 202 33 90
office@voesi.at, www.voesi.at
ZVR Nr. 438528250
VERBAND ÖSTERREICHISCHER SICHERHEITS-EXPERTEN

HONORARRICHTLINIEN

Der VÖSI vertrat die Ansicht, dass die sicherheitstechnischen Dienstleistungen mit den Leistungen der "Technischen Büros - Ingenieurbüros" in weiten Bereichen vergleichbar sind, weshalb sich auch die Honorare unserer Mitglieder an dieser Gruppe orientieren sollten.

Folglich hat der VÖSI seinen Mitgliedern empfohlen, sich bei der Festlegung von Honorarsätzen für sicherheitstechnische Dienstleistungen an den unverbindlichen Zeitgebühren der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Technische Büros - Ingenieurbüros zu orientieren.

Derartige Verbandsempfehlungen sind aber nach dem geltenden Wettbewerbsrecht nun untersagt.

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde der Republik Österreich 1. Juli 2005
bis 30. Juni 2006:

Honorarordnungen ("Unverbindliche Verbandsempfehlungen" / UVE)

Das (alte) KartG 1988 sah sogenannte "Unverbindliche Verbandsempfehlungen" vor. Diese durften zwar keine "Honorarordnungen" sein, also keine "Empfehlungen" zur Einhaltung bestimmter Preise oder Preisgrenzen mit anordnendem Charakter enthalten, faktisch jedoch gaben und geben zahlreiche Berufe und Berufsgruppen solche "Honorarordnungen" heraus, zumeist mit konkreten Preisen für Stundensätze oder ähnliches.

Seit dem 1.5.2004 ist auf derartige "Honorarordnungen" überdies zumeist EG-Wettbewerbsrecht (Artikel 81 Abs. 1 EG) anwendbar, das Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die konkrete Preise oder Preisgrenzen enthalten, untersagt - ebenso wie das seit 1.1.2006 geltende KartG 2005. Seit Jahren hat die Europäische Kommission (GD Wettbewerb) in Pilotentscheidungen derartigen Honorarordnungen bekämpft, zuletzt am 24.6.2004 gegen die Belgische Architektenkammer, die überdies mit einer Bußgeldzahlung von € 100.000,- belegt wurde. Seit ihrem Bestehen ist die BWB gemeinsam mit der Europäischen Kommission bemüht, gegen Beschlüsse von Unternehmen(svereinigungen), die Preise oder Preisgrenzen "empfehlen", einzuschreiten. Das Kartellgericht/Kartellobergericht hat - auf Betreiben der BWB und des Bundeskartellanwaltes - Honorarordnungen untersagt. Mit einigen Berufsverbänden konnten vor- bzw. außergerichtliche Lösungen erzielt werden.

Der Fachverband Technische Büros - Ingenieurbüros hat nun Kalkulationsempfehlung erstellt, die keine konkreten Preisangaben für Stundensätze mehr enthalten.

Der VÖSI empfielt daher seinen Mitgliedern, sich an den Kalkulationsempfehlungen des „Fachverbandes Technische Büros – Ingenieurbüros“ zu orientieren, die hier abrufbar sind:

Kalkulationsempfehlungen des „Fachverbandes Technische Büros – Ingenieurbüros“